{"id":2046,"date":"2025-10-01T10:40:01","date_gmt":"2025-10-01T10:40:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kug-ems.de\/?page_id=2046"},"modified":"2025-10-01T11:13:33","modified_gmt":"2025-10-01T11:13:33","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kug-ems.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; prev_background_color=&#8220;#ffffff&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_enable_color=&#8220;off&#8220; use_background_color_gradient=&#8220;on&#8220; background_color_gradient_direction=&#8220;201deg&#8220; background_color_gradient_stops=&#8220;#666666 3%|rgba(255,255,255,0) 88%&#8220; background_color_gradient_overlays_image=&#8220;on&#8220; background_image=&#8220;https:\/\/www.kug-ems.de\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/KuG-AGB.webp&#8220; parallax=&#8220;on&#8220; background_enable_video_mp4=&#8220;off&#8220; height=&#8220;50vh&#8220; height_tablet=&#8220;70vh&#8220; 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Gothe GmbH<\/h3>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-273c15b elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"273c15b\" data-element_type=\"section\">\n<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-e7a3899\" data-id=\"e7a3899\" data-element_type=\"column\">\n<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n<div class=\"elementor-element elementor-element-1d699b0 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"1d699b0\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n<div class=\"elementor-widget-container\">\n<p><strong>I. Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen der Kr\u00fcger &amp; Gothe GmbH (KuG) sind diese nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) ma\u00dfgebend. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Besteller gelten nur, wenn KuG diesen schriftlich zugestimmt hat.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Abweichende und\/oder erg\u00e4nzende Bedingungen des Bestellers sind f\u00fcr KuG unverbindlich, es sei denn, KuG hat solchen abweichenden Vereinbarungen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. Eine solche Zustimmung gilt dabei nur f\u00fcr das jeweilige Gesch\u00e4ft, nicht jedoch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>II. Angebote<\/strong><\/p>\n<p>Angebote der KuG sind jeweils freibleibend und unverbindlich, es sei denn, KuG hat etwas anderes ausgewiesen.<\/p>\n<p><strong>III. Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Lieferanten von KuG. Dies gilt jedoch nur f\u00fcr den Fall, dass die m\u00f6gliche Nicht- oder versp\u00e4tete Lieferung nicht von KuG zu vertreten ist. Der Besteller wird \u00fcber die Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung unverz\u00fcglich informiert werden.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Mit Bestellung erkl\u00e4rt der Besteller verbindlich, die Ware von KuG erwerben zu wollen, wobei ein \u201eForecast\u201c oder Abruf (etwa aus einem Rahmenvertrag) einer solchen Bestellung von der Wirksamkeit gleich steht. Zu einer Annahme der Bestellung durch KuG kommt es dabei entweder durch entsprechende Erkl\u00e4rung der KuG oder durch Auslieferung der Ware. KuG steht das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen die Bestellung zur\u00fcckzuweisen. Sofern KuG die Bestellung mit Verweis auf andere Inhalte (etwa Preise oder Termine) zur\u00fcckweist, stellt dies ein neues Angebot dar. Sofern die Bestellung auf elektronischem Wege bei KuG eingeht, stellt die Zugangsbest\u00e4tigung noch keine Annahme der Bestellung dar.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Termine und Fristen f\u00fcr die Lieferung sind nur dann verbindlich, wenn sie von KuG schriftlich best\u00e4tigt wurden. KuG ist stets zu Teillieferungen berechtigt. Sollte im Einzelfall kein Abnahmetermin fixiert sein, ist KuG ohne vorherige Mahnung zur Lieferung innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung berechtigt, wobei dann die Zahlung f\u00fcr diese Lieferung sofort nach Erhalt der Rechnung von KuG durch den Besteller ohne jeden Abzug f\u00e4llig und zahlbar wird.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>IV. Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>S\u00e4mtliche Preise von KuG verstehen sich als Netto-Preise; die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in Rechnungen gesondert ausgewiesen. KuG ist berechtigt, ihre Leistungen auch auf elektronischem Weg (etwa per unterzeichneter PDF-Datei) in Rechnung zu stellen, wobei solche Rechnungen auch ohne Unterschrift verbindlich und wirksam sind. Der Besteller ist stets verpflichtet innerhalb einer angemessenen Frist die jeweilige Rechnung von KuG zu pr\u00fcfen. Reklamationen der Rechnungsstellung nach Ablauf von 6 Wochen werden von der KuG nicht mehr ber\u00fccksichtigt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Sofern KuG Teillieferungen leistet, werden diese jeweils f\u00fcr sich gesondert berechnet, mit sofortiger F\u00e4lligkeit und unabh\u00e4ngig von der vereinbarten Gesamtlieferung, es sei denn, es wurden mit dem Besteller individuelle Zahlungsziele auch f\u00fcr solche Teillieferungen vereinbart.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>KuG beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Preise zu erh\u00f6hen, wenn:<\/li>\n<\/ol>\n<p>Es nach Abschluss des Vertrages zu Kostenerh\u00f6hungen, etwa auf Grund von Tarifabschl\u00fcssen, \u00c4nderungen der Fracht-, Versand- oder Versandnebenkosten oder der Materialpreise kommt.<\/p>\n<p>Es nach Abschluss des Vertrages zu technischen \u00c4nderungen durch den Besteller kommt bzw. dieser von der Bestellung abweichende Vorgaben an KuG richtet. In einem solchen Fall hat der Besteller s\u00e4mtliche daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen, die bei KuG durch solche \u00c4nderungen\/Vorgaben entstehen. Solche Mehrkosten umfassen etwa den erh\u00f6hten Materialaufwand, den erh\u00f6hten Personalaufwand, die Verg\u00fctung des vorhandenen Restmaterials, etc.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Der Besteller kann ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur aus\u00fcben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. Dem Besteller stehen Aufrechnungsanspr\u00fcche gegen Forderungen von KuG ebenfalls nur aus dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis mit KuG zu.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"5\">\n<li>Bei Rahmenbestellungen werden die Preise jeweils f\u00fcr bestimmte Zeitr\u00e4ume und\/oder bestimmte Mengen fest vereinbart. Bei erheblichen Bedarfs- bzw. Terminabweichungen sind die Preise neu zu verhandeln und festzulegen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"6\">\n<li>Die Rechnungslegung durch KuG erfolgt jeweils nach der Erbringung der Leistung bzw. bei Auslieferung der Produkte. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Besteller zur Zahlung der Rechnung von KuG innerhalb von 30 Tagen ab jeweiligem Erhalt der Rechnung verpflichtet, wobei der Zahlungseingang bei KuG f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung entscheidend ist. KuG ist berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 0,03 % pro Tag ab F\u00e4lligkeit zu berechnen, wobei die Berechnung weiterer Sch\u00e4den davon unber\u00fchrt bleibt. KuG ist berechtigt, im Fall des Verzuges der Rechnungsbezahlung durch den Besteller einen Fertigungsstopp auszul\u00f6sen und ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht f\u00fcr alle Waren und Leistungen gegen\u00fcber dem Besteller geltend zu machen, unabh\u00e4ngig davon aus welchem konkreten Vertragsverh\u00e4ltnis der Verzug des Bestellers mit der Bezahlung resultiert. KuG ist insbesondere bei Rahmenbestellungen berechtigt, alle weiteren kostenausl\u00f6senden Ma\u00dfnahmen, die zur Erf\u00fcllung des Vertrages erforderlich w\u00e4ren, bis zum vollst\u00e4ndigen Zahlungseingang sofort zu stoppen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und alle offenen Leistungen sofort f\u00e4llig zu stellen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"7\">\n<li>Werden auf Wunsch oder durch Verursachung des Bestellers der Versand oder die Zustellung der produzierten Ware um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft durch KuG oder nach einem verbindlich vereinbarten Abnahmetermin verz\u00f6gert, ist KuG berechtigt dem Besteller f\u00fcr jeden angefangenen Monat ab dem eingetretenen Annahmeverzug ein Lagergeld in H\u00f6he von 0,8 % des Preises der jeweils zur Lieferung anstehenden Waren zu berechnen. Das Lagergeld einschlie\u00dflich der Nebenkosten ist sp\u00e4testens 6 Monate nach Ablauf des vereinbarten Liefertermins f\u00e4llig.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>V. Verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>S\u00e4mtliche Gegenst\u00e4nde der Lieferungen bleiben so lange Eigentum von KuG bis s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche von KuG gegen\u00fcber dem Besteller vollst\u00e4ndig durch den Besteller erf\u00fcllt sind. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, etwa bei Zahlungsverzug, ist KuG auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Waren und der Liefergegenst\u00e4nde zu verlangen und\/oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wobei dann der Besteller zur umgehenden Herausgabe daran verpflichtet ist. In einem solchen Herausgabeverlangen der KuG liegt keine R\u00fccktrittserkl\u00e4rung, es sei denn, diese wird von KuG ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Sofern der Besteller, die von KuG gelieferten Leistungen und Waren verarbeitet, vermischt und weiterver\u00e4u\u00dfert, gilt der Eigentumsvorbehalt auf die daraus entstehenden Forderungen bzw. wird auf die neu entstehenden Waren verl\u00e4ngert. Nimmt der Besteller Verarbeitungen, untrennbare Vermischungen oder Umbildungen vor, so erfolgt dies f\u00fcr KuG. Werden die gelieferten Waren und Leistungen von KuG vom Besteller mit nicht in seinem Eigentum stehenden Sachen verarbeitet, so erlangt KuG das Miteigentum an der neu entstehenden Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der von KuG gelieferten Leistungen und Waren zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Ist nach einer solchen Vermischung das neue Produkt des Bestellers als Hauptsache (z.B. Veredelungsprodukt) anzusehen, so verpflichtet sich der Besteller, KuG das anteilige Miteigentum daran zu \u00fcbertragen. In jedem Fall ist der Besteller verpflichtet, das Alleineigentum und\/oder Miteigentum von KuG f\u00fcr KuG entsprechend zu verwahren. W\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Besteller eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung untersagt. Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmungen oder sonstiger Verf\u00fcgung oder Eingriffen Dritter, hat der Besteller die KuG unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>F\u00fcr den Fall der Ver\u00e4u\u00dferung der neu hergestellten Produkte tritt der Besteller hiermit der KuG seine Anspr\u00fcche aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen die Kunden sicherungshalber ab, ohne dass es weiterer Erkl\u00e4rungen bedarf. KuG nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Die Abtretung gilt jedoch nur in H\u00f6he des Betrages, der KuG wertm\u00e4\u00dfig an der neu hergestellten Ware in \u00dcbereinstimmung mit ihren offenen Rechnungen gegen\u00fcber dem Besteller zusteht.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li>Ab Zahlungseinstellung des Bestellers oder bei Beantragung der Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Bestellers bzw. bei der Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse, ist der Besteller zur Ver\u00e4u\u00dferung der von KuG gelieferten Leistungen und Waren nicht mehr befugt und hat umgehend eine gesonderte Lagerung bzw. Kennzeichnung dieser Waren und Leistungen mit dem Hinweis \u201eEigentum der Kr\u00fcger &amp; Gothe GmbH\u201c vorzunehmen. Dar\u00fcber hinaus ist der Besteller verpflichtet, sich die aus den an KuG abgetretenen Forderungen eingehende Betr\u00e4ge auf einem separaten Konto gutschreiben zu lassen. KuG ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsf\u00e4higkeit des Bestellers oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie im Fall des Antrages des Bestellers auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen bzw. im Fall der Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse berechtigt, die gelieferten Leistungen und Waren umgehend zur\u00fcckzuverlangen und abzuholen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VI. Materialdisposition \/ Materialbeschaffung KuG<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>KuG ist grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Beschaffung und Bevorratung aller fertigungsnotwendigen Materialien verantwortlich, es sei denn, der Besteller stellt selbst das Material bei oder gibt KuG entsprechende Vorgaben zur Beschaffung. Bei m\u00f6glichen kurzfristig notwendig werdenden Materialbeschaffungen auf Grund von vom Besteller verursachten zu kurzen Lieferfristen, tr\u00e4gt der Besteller, die KuG, entstehenden Mehrkosten dieser Beschaffung. Materialbest\u00e4nde, die durch technische \u00c4nderungen bzw. durch Vorgaben des Bestellers nach ausgel\u00f6ster Bestellung oder nach Abschluss des Liefervertrages nicht mehr ben\u00f6tigt werden, hat der Besteller von KuG gegen Rechnung zu erwerben bzw. KuG als Schadenersatz den Wert zu ersetzen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Im Fall einer Stornierung oder Reduzierung des Bestellumfanges im Nachgang zu einer vom Besteller bei KuG platzierten Bestellung bzw. im Nachgang zu einem geschlossenen Vertrag ist der Besteller verpflichtet, die bereits bei KuG bevorrateten Waren (Rohmaterial, Fertigerzeugnisse, unfertige Leistungen, Waren im Umlaufverm\u00f6gen etc.) oder mit Abnahmeverpflichtung bei Unterlieferanten von KuG bereits bestellten Waren gegen Rechnung von KuG zu erwerben. Bei Fertigerzeugnissen gelten dabei die mit KuG vereinbarten Preise. Bei Rohmaterial\/unfertigen Leistungen und den bei Unterlieferanten bestellten Waren gelten die von KuG angesetzten Preise unter Ber\u00fccksichtigung der bereits angefallenen Aufw\u00e4nde und den anteilig umzulegenden Gemeinkosten.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Auch bei Einzelbestellungen wird das Material von KuG zum Fertigungsbeginn beschafft, es sei denn, der Besteller ist f\u00fcr die Beistellung verantwortlich. Bei Rahmenvertr\u00e4gen wird die Materialbeschaffung entsprechend den dort festgelegten Vereinbarungen get\u00e4tigt. Der Besteller Iegt KuG jeweils monatlich fortlaufend (mit Vorlauf von mindestens 6 Monaten) eine Vorschau \u201eForecast\u201c vor, die zur Fertigungsplanung dient und die verbindlichen Bestellcharakter hat. KuG ist damit bei Rahmenvertr\u00e4gen nur dann zur Materialbeschaffung\/Bevorratung verpflichtet, wenn es terminierte Bestellabrufe, Vorschauen\/\u201eForecast`s\u201c oder mit dem Besteller vereinbarte Materialisierungsfreigaben gibt. Bei offenen Rahmenvertr\u00e4gen ohne verbindliche monatliche Abrufe\/verbindliches \u201eForecast`s \u201c ist KuG lediglich zur Bevorratung in H\u00f6he eines Monatsumfanges (geplante Gesamtst\u00fcckzahl des Jahres .\/. 12 Monate) verpflichtet und hat dar\u00fcber hinaus keine Verpflichtung zur Materialisierung in einem dar\u00fcber hinaus gehenden Umfang.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li>Im Fall der vereinbarten Beistellung ist der Besteller verpflichtet, das Material rechtzeitig vor Fertigungsbeginn und auf Basis der Fertigungszeiten von KuG bei KuG anzuliefern. Das Beistellmaterial des Bestellers wird dann in das KuG-Lager \u00fcbernommen, extra gekennzeichnet und dort wie KuG-eigenes Material verwaltet und der Inventur unterzogen. Die Kosten f\u00fcr das Beistelllager und das Handling sind in den Fertigungskosten enthalten. Der Besteller ist verpflichtet, das Beistellmaterial in gleicher Qualit\u00e4t zu liefern, wie das von KuG kalkuliert, selbst bestellt und eingesetzte Material. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, wird KuG dem Besteller umgehend nach Erkennen die Mangelhaftigkeit anzeigen. Der Besteller ist dann verpflichtet, umgehend qualit\u00e4tsgerechtes Material beizustellen und KuG s\u00e4mtliche Kosten zu ersetzen, die durch diese Verz\u00f6gerung bzw. die durch Mehraufw\u00e4nde in der Produktion entstehen. Auch ohne gesonderte schriftliche Anzeige entf\u00e4llt in einem solchen Fall die Verpflichtung von KuG zur Einhaltung zugesagter Produktions- und Liefertermine.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VII. Logistik<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr ausgew\u00e4hlte Bauteile kann der Besteller bei KuG oder bei sich ein Kundenlager einrichten. KuG hat den Besteller \u00fcber Entnahmen aus dem Kundenlager monatlich zu informieren. Auf dieser Basis wird der Besteller daraufhin das entnommene Material KuG in Rechnung stellen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Auf Wunsch des Bestellers ist KuG auch bereit, im Fall des Auslaufens einer Rohmateriallieferung (Abk\u00fcndigung von Material durch Unterlieferanten) eine sogenannte \u201elast call Bestellung\u201c vorzunehmen und sich mit entsprechendem Material zu bevorraten und dieses in ein Kundenlager einzubringen. Der Besteller ist verpflichtet, dieses von KuG erworbene Material gegen Rechnung nach dem Wareneingang bei KuG zu bezahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VIII. Bestellstornierung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Im Fall m\u00f6glicher Stornierungen von Bestellungen, der Nichtabnahme von Waren und Leistungen trotz vorliegender Bestellungen\/Vertr\u00e4ge\/\u201eForecast`s\u201c aus Einzelbestellungen oder Rahmenvertr\u00e4gen oder der Reduzierung der Abnahmemengen oder im Fall der Beendigung der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Besteller (etwa im Fall der K\u00fcndigung der Gesch\u00e4ftsbeziehung durch KuG durch einen beim Besteller liegenden wichtigen Grund oder im Fall der Beantragung der Insolvenz \u00fcber das Verm\u00f6gen des Bestellers, etc.), ist der Besteller verpflichtet, die bei KuG bevorrateten Waren und Best\u00e4nde (Rohmaterial, Umlaufbestand, Fertigware und ausgel\u00f6ste Bestellungen bei Unterlieferanten) sofort von KuG gegen Rechnung zu erwerben. F\u00fcr Fertigerzeugnisse wird dabei der vereinbarte Abgabepreis berechnet, f\u00fcr Rohmaterial, fertige und unfertige Erzeugnisse sowie ausgel\u00f6ste Bestellungen bei Unterlieferanten werden die von KuG angesetzten Einkaufs- bzw. Herstellpreise (mit den Zuschl\u00e4gen f\u00fcr Gemeinkosten, sonstige Aufw\u00e4nde, etc.) angesetzt. Die so gelegten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug f\u00e4llig und zahlbar.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Sofern der Besteller verbindliche Abnahmetermine verschiebt, ist KuG berechtigt dem Besteller Finanzierungskosten in H\u00f6he von 0,8 % pro Monat beginnend ab dem 1. Tag des Verzuges zu berechnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>IX. Lieferbestimmungen \/ Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Besteller tr\u00e4gt die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs sowie der ganzen oder teilweisen Besch\u00e4digung der Ware ab dem Erf\u00fcllungsort. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall des Versands der Waren an einen anderen als den Erf\u00fcllungsort.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Einhaltung von Lieferfristen durch KuG setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zu Iiefernden Unterlagen, insbesondere Pl\u00e4ne, Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger von dem Besteller zu treffenden Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen voraus.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>KuG ist berechtigt, Lieferungen bis zum vollst\u00e4ndigen Ausgleich von Forderungen gegen den Besteller ganz oder teilweise zur\u00fcckzubehalten, ohne dass daraus ein Lieferverzug von KuG begr\u00fcndet wird.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li>Sollte KuG mit einer vertraglich vereinbarten Lieferung durch eigenes Verschulden in Verzug geraten, ist der Besteller berechtigt, von KuG ab der 4. Woche des Verzuges f\u00fcr jede weitere volle Woche eine Verzugsentsch\u00e4digung bis zu 0,5% zu verlangen, maximal jedoch bis 5% des Bestell- bzw. Abrufwertes.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>X. Sachm\u00e4ngel \/ Gew\u00e4hrleistung \/ Schadenersatzanspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>KuG haftet nur f\u00fcr M\u00e4ngel der von ihr hergestellten Waren und f\u00fcr die von KuG durchgef\u00fchrten Wertsch\u00f6pfungsschritte nach diesen AGB, wobei ein typischer Verschlei\u00df\/Abnutzung kein Mangel darstellt. KuG leistet dabei Gew\u00e4hr f\u00fcr M\u00e4ngel der Ware nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist. Normaler, gebrauchstypischer Verschlei\u00df ist ebenso wie vorzeitige Abnutzung durch untypischen Gebrauch etwa unter ungew\u00f6hnlich erh\u00f6hter Belastung \u2013 kein Mangel.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Jeder Besteller ist verpflichtet, m\u00f6gliche M\u00e4ngel detailliert zu beschreiben. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, haftet KuG nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die in Folge der unzul\u00e4nglichen Dokumentation verz\u00f6gerte M\u00e4ngelbearbeitung entstehen. Jeder Besteller hat die Ware rechtzeitig vor Annahme\/Quittierung sorgf\u00e4ltig auf Transportsch\u00e4den zu pr\u00fcfen, diese sofort zu beanstanden, auf dem Empfangsschein etc. vollst\u00e4ndig anzugeben und sich schriftlich best\u00e4tigen zu lassen. Kommt der Besteller dieser Pr\u00fcf- und Anzeigepflicht nicht nach, entfallen s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche des Bestellers gegen KuG im Zusammenhang mit diesen Transportsch\u00e4den. Jeder Besteller ist verpflichtet, unverz\u00fcglich nach Eingang die Waren von KuG durch Kontrollen (auf Basis der dem Stand der Technik zu nutzenden Pr\u00fcftechnik) auf richtige Mengen, Art und Qualit\u00e4t zu pr\u00fcfen. Offensichtliche M\u00e4ngel und Fehlmengen sind sp\u00e4testens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei KuG anzuzeigen. Jeder Besteller muss auch bei nicht offensichtlichen M\u00e4ngeln KuG innerhalb einer Woche, nachdem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, diesen KuG schriftlich mitteilen. Kommt der Besteller dieser Pr\u00fcf- und Anzeigepflicht nicht nach, entfallen auch hier s\u00e4mtliche m\u00f6glichen Anspr\u00fcche des Bestellers gegen KuG im Zusammenhang mit diesen M\u00e4ngeln.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Die Haftung von KuG f\u00fcr sogenannte zugesicherte Eigenschaften oder f\u00fcr von ihr \u00fcbernommene Garantien greift nur dann, wenn KuG im Vorfeld der Bestellung gegen\u00fcber dem Besteller schriftlich solche zugesicherten Eigenschaften oder \u00fcbernommene Garantien best\u00e4tigt hat.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li>Jede Gew\u00e4hr von KuG ist abschlie\u00dfend auf den Zeitraum von 12 Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt der Lieferung der jeweiligen Waren und Leistungen, begrenzt. Jede Abweichung davon bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"5\">\n<li>Im Fall m\u00f6glicher M\u00e4ngel ist die Haftung von KuG nach ihrer Wahl auf Nachbesserung oder Nachlieferung abschlie\u00dfend begrenzt. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche gegen KuG k\u00f6nnen nur dann geltend gemacht werden, wenn der Besteller KuG vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handeln nachweist.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"6\">\n<li>KuG \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die elektronische Funktionalit\u00e4t von Baugruppen \/ Produkten, es sei denn, der Besteller hat bei KuG verbindlich entsprechende elektrische Pr\u00fcfungen beauftragt. Auf Grund des Massencharakters der von KuG produzierten Ware steht KuG dabei zur Vermeidung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoher Kosten das Recht zu, an Stelle der Nachbesserung innerhalb angemessener Frist (mindestens 30 Tage) die Gew\u00e4hr durch Nachlieferung durchzuf\u00fchren, wobei der Besteller bereits jetzt m\u00f6gliche l\u00e4ngere Nachlieferfristen (Verf\u00fcgbarkeit der Waren) akzeptiert. Entscheidet sich der Besteller im Fall eines m\u00f6glichen Scheiterns der Nacherf\u00fcllung wegen eines Mangels f\u00fcr den R\u00fccktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadensersatz zu.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"7\">\n<li>Wird KuG die ihr obliegende vertragliche Verpflichtung aus einem von ihr zu vertretendem Grund unm\u00f6glich, ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, wobei dieser Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung \/ vertraglichen Verpflichtung begrenzt ist, der wegen der Unm\u00f6glichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Das Recht des Bestellers zum R\u00fccktritt vom Vertrag bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"8\">\n<li>M\u00f6gliche Anspr\u00fcche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen KuG werden mit diesen AGB nicht ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>XI. Gewerbliche Schutzrechte<\/strong><\/p>\n<p>Der Besteller ist verpflichtet, die von ihm bei KuG zur Produktion beauftragten Produkte frei von Rechten Dritter bereit zu stellen. Bereits jetzt stellt der Besteller KuG von allen Anspr\u00fcchen solcher<\/p>\n<p>Dritter zuz\u00fcglich erforderlicher Rechtsverfolgungskosten aufgrund der m\u00f6glichen Verletzung von\u00a0<span style=\"font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight );\">Schutzrechten durch den Besteller voll umf\u00e4nglich frei.<\/span><\/p>\n<p><strong>XII. Abtretungsverbot<\/strong><\/p>\n<p>Der Besteller darf nur mit vorheriger schriftlicher Freigabe durch KuG Rechte und Pflichten aus Vertr\u00e4gen und Bestellungen mit KuG an Dritte abtreten. Im Fall einer nicht von KuG freigegebenen Abtretung durch den Besteller ist KuG berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu k\u00fcndigen bzw. die Bestellung zu stornieren, jeweils mit dem Recht der Geltendmachung der ihr daraus entstehenden Mehrkosten und Sch\u00e4den.<\/p>\n<p><strong>XIII. Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>KuG und der jeweilige Besteller werden die jeweils \u00fcberlassenen und besonders gekennzeichneten Unterlagen, Kenntnisse und Informationen w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftsbeziehungen und nach deren Ablauf f\u00fcr mindestens ein weiteres Jahr geheim halten. \u00dcberlassene Unterlagen, Kenntnisse und Informationen d\u00fcrfen nur mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Genehmigung der jeweils anderen Partei ver\u00f6ffentlicht bzw. an Dritte weitergegeben werden. Hiervon ausgenommen sind Unterlagen und Informationen an Lieferanten, die die Basis f\u00fcr Materialbestellungen von KuG bilden. KuG und der jeweilige Besteller werden diese Verpflichtungen ihren Angestellten und Zulieferern auferlegen. Nach Beendigung der Gesch\u00e4ftsbeziehungen k\u00f6nnen die jeweils \u00fcberlassenen Unterlagen von jeder Partei zur\u00fcckverlangt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht f\u00fcr Daten oder andere Informationen, die bei \u00dcbergabe bereits bekannt waren, etwa \u00fcber allgemein zug\u00e4ngliche oder gesetzliche Weise. Die Beweislast f\u00fcr den Zugang zu diesen Informationen au\u00dferhalb der \u00dcbergabe durch die andere Partei, tr\u00e4gt jeweils die Partei, die sich auf diesen anderweitigen Zugang beruft.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>XIV. Einhaltung mit Sanktionen<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vertragspartner best\u00e4tigt, dass alle im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Waren, Dienstleistungen und Technologien den geltenden EU-Sanktionen und -Verordnungen gegen\u00fcber Russland, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 833\/2014, entsprechen. Der Vertragspartner versichert, dass keine Produkte, Technologien oder Dienstleistungen bereitgestellt werden, die gegen die Verbote dieser Verordnung versto\u00dfen, insbesondere:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>R\u00fcstungsg\u00fcter und dual-use G\u00fcter, die milit\u00e4risch oder zivil genutzt werden k\u00f6nnten, sofern solche nicht aus Russland stammen,<\/li>\n<li>energiebezogene G\u00fcter f\u00fcr die russische Energieindustrie, sofern diese nicht aus Russland stammen,<\/li>\n<li>Dienstleistungen in Wirtschaftspr\u00fcfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung, die der Unterst\u00fctzung russischer Unternehmen dienen,<\/li>\n<li>Investitionen oder Finanzierungen zugunsten der russischen Wirtschaft, wie in Artikel 3g festgelegt.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li>Dokumentationspflichten<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Vertragspartner wird alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen treffen, um die Einhaltung der Sanktionen zu dokumentieren und sicherzustellen, dass alle notwendigen Genehmigungen und Lizenzen vorliegen. Falls eine Leistung von Sanktionen betroffen ist, ist der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu informieren. Die Vertragsbeziehung bleibt davon unber\u00fchrt, allf\u00e4llige Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben jedoch vorbehalten.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Haftung und Schadensersatz<\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei einem Versto\u00df gegen die vorgenannten Bestimmungen haftet der Vertragspartner in vollem Umfang und ist verpflichtet, alle entstandenen Sch\u00e4den zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>XV. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht und Sonstiges<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr Lieferungen und Zahlungen, sowie s\u00e4mtlicher sich zwischen KuG und dem jeweiligen Besteller ergebender Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Vertr\u00e4gen, ist der Firmensitz von KuG. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschlie\u00dflich nach dem in der Bundesrepublik Deutschtand geltenden Recht unter Ausschluss der Geltung von UN-Kaufrecht.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, ber\u00fchrt dies nicht die Wirksamkeit der \u00fcbrigen AGB. In einem solchen Fall wird KuG eine unwirksame Regelung ebenso wie eine m\u00f6gliche Regelungsl\u00fccke durch eine neue Regelung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am n\u00e4chsten kommt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Bei Sachverhalten, die in diesen AGB nicht oder nicht vollst\u00e4ndig geregelt sind, gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen f\u00fcr Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (ZVEI) in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung. Bestehen zwischen KuG und dem jeweiligen Besteller weitere Vereinbarungen, gilt folgende absteigende Reihenfolge<\/li>\n<\/ol>\n<p>a. Individuelle, schriftliche Vereinbarungen (etwa Lieferbest\u00e4tigungen)<\/p>\n<p>b. Liefervertrag mit KuG und dem Besteller<\/p>\n<p>c. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der KuG (AGB)<\/p>\n<p>d. Allgemeine Lieferbedingungen f\u00fcr Erzeugnisse und Leistungen der Elektronikindustrie (ZVEI) nebst Erg\u00e4nzung Eigentumsvorbehalt.<\/p>\n<p>Stand: 01.11.2024<\/p>\n<p><strong><a href=\"https:\/\/www.kug-ems.de\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/20241025_Allgemeine-Geschaeftsbedingungen-der-Krueger-und-Gothe-GmbH.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download PDF<\/a><\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.kug-ems.de\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/20241025_Allgemeine-Geschaeftsbedingungen-der-Krueger-und-Gothe-GmbH_english.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"AGB english\"><strong>Download PDF englisch<\/strong><\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/section>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_divider color=&#8220;#E09900&#8243; divider_weight=&#8220;2px&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_divider][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Kr\u00fcger &amp; Gothe GmbH I. 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